Für Angehörige aufgelöster Rassen...

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Tabar
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Für Angehörige aufgelöster Rassen...

Beitrag von Tabar »

Nachdem dem Staff Anfragen vorgelegt wurden, ob sich aufgelöste Rassen nicht einer anderen bereits bestehenden Rasse außer Menschen anschließen dürfen, hat der Staff eine Revision der alten Planung vorgenommen. Gemäß dieses neuen Beschlusses haben Spieler, welche von einer Rassenauflösung betroffen sind, zwei Möglichkeiten zur Auswahl.


Weiterhin besteht die alte Möglichkeit, dass alle ehemaligen Menschenabwandlungen ihren Char im angepassten Rahmen (Hintergrund Ashkantras) als Menschen weiterspielen dürfen.
Da Ashkantra ein Kontinent für Einwanderergruppen wird, können z.B. ehemalige Wikinger durchaus in ihrem Guide angeben, dass sie einem Nordvolk entstammen. Hinsichtlich der Amazonen und Chojin werden sich in Absprache mit betroffenen Spielern ebenfalls Umsetzungsmöglichkeiten finden lassen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass diese ehemaligen Menschenabwandlungen ein eigenes Startdorf oder andere Vergünstigungen erhalten. Sie werden auf die gleichen Ressourcen wie Menschen Zugriff haben und mit anderen Menschen zusammenleben.
Was dabei auch wegfallen wird, sind ein eigenes Glaubenssystem und die alten Rassennamen, da dies Punkte sind, welche sich auf den angepassten Rahmen beziehen.
Weiterhin ist in diesem Fall eine Zusammenarbeit mit dem Konzeptteam notwendig, um dieses Element in die Hintergrundgeschichte Ashkantras einbinden zu können.


Neu ist die Möglichkeit, bei Vorlage eines Charkonzeptes einer frei wählbaren Rasse beitreten zu können.
Bereits erworbene Skills und Stats können beibehalten werden. Durch den Wechsel zu einer der Rassen werden alle rassenspezifischen Herstellungsmöglichkeiten und Sonderfunktionen nutzbar. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl: Dunkelelfen, Elfen, Menschen, Orken, Zwerge.
Betroffene Spieler, welche diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, sollten frühzeitig mit dem entsprechenden Rassenbetreuer Kontakt aufnehmen und sich über die neuen Konzepte der Rasse informieren.
Dieser Wechsel bedeutet allerdings einen Verlust der vorherigen Beziehungen, da auf diese Weise ein Char ins Leben gerufen wird, welcher keinerlei Vorwissen über vergangene Zeiten hat. Im Rahmen der Rassen sind aber durchaus Möglichkeiten gegeben, sich vorab ein eigenes beziehungssystem aufzubauen (Bekanntschaften innerhalb der Rassen oder mit ausgewählten anderen Chars bei guter Erklärung).
Aufgrund der Klassen kann es allerdings dazu kommen, dass nicht alle Wechselwünsche auch erfüllt werden können. Hinsichtlich der Regelung bez. Schamanen/Schamaninnen wird es daher später weitere Informationen geben.


Wir gehen davon aus, dass betroffene Spieler, welche sich innerhalb einer zweimonatigen Frist nach Serverstart nicht für eine Möglichkeit entschieden haben, keinerlei Interesse an ihrem Char mehr haben. Die betroffenen Chars werden daher nach Ablauf dieser Frist gelöscht.
Alle betroffenen Spieler sollten daher frühzeitig mit der Planung beginnen.


i.A. des Staffs
Tabar (Rassenkoordinator)
Zuletzt geändert von Tabar am 30. Dez 2004, 01:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Tabar
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Beitrag von Tabar »

Da die Frage aufkam, ob sich das Geschlecht des Chars wechseln lässt, wenn die zweite der o.g, Möglichkeiten gewählt wird, ist nun folgende Regelung hinzugekommen:

Ein Wechsel des Geschlechtes ist bei den Rassenwechseln, welche auf diese Weise geschehen, möglich, da ohnehin ein neuer Char geschaffen wird, der auf einem neuen Hintergrund aufbaut. Allerdings sollten sich die betreffenden Spieler wirklich sicher sein, da ein späterer Wechsel zurück nicht möglich ist.
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Tabar
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Beitrag von Tabar »

Spieler von Rassen deren neues Konzept sehr vom alten abweicht (vor allem Elfen und Dunkelelfen) müssen natürlich neue Konzeptbögen für ihre Chars vorbereiten. Ohne diese Konzeptanpassung werden die bisherigen Chars zwar nicht gelöscht aber auch nicht für die Spielwelt freigeschaltet.

Die allgemeinen Regelungen zur Umstellung gelten natürlich auch für die Rassenchars.
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Aeonra
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Beitrag von Aeonra »

Edit:

- Wer seinen Char zu einem Menschen wandelt lassen will braucht nur dann ein Konzept vorzuweisen, wenn es sich um eine bewerbungspflichtige Klasse handelt.

- Alle bewerbungspflichtigen Charaktere müssen ein Konzept vorweisen, bevor sie gewandelt werden. Dies gilt auch für jene Charaktere die die Rassenzugehörigkeit nicht ändern. Alle Konzepte müssen auf die Ash-konzepte angepasst werden und vor der Wandlung vom Staff abgesegnet sein.
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